Retention Gürbetal / Schadenmeldung Hochwasserereignis
Im Rahmen der Erarbeitung des Wasserbauplans Hochwasserschutz unteres Gürbetal wurden sogenannte Retentionsflächen ausgeschieden. Auf diese Flächen wird bei Hochwasserereignissen gezielt und kontrolliert Wasser ausgeleitet und wieder zurück in die Müsche bzw. Gürbe geführt.
Mit der Genehmigung des Wasserbauplans Hochwasserschutz unteres Gürbetal besteht gegenüber den Grundeigentümern bzw. den Bewirtschaftern der Retentionsflächen gestützt auf die Wassergesetzgebung eine Schadenersatzpflicht. Die Schadenreglierung ist Sache der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) oder eines von ihr beauftragten Dritten. Die Schadenschätzung erfolgt durch einen vom Kanton beauftragten Schadenschätzer.
Dem Wasserbauverband kommt insofern eine wichtige Funktion zu, da er Ansprechperson in der Region ist und schlussendlich auch einen Teil der Kosten zu tragen hat.
Wer wird entschädigt
Entschädigungsbericht sind alle betroffenen Bewirtschafter innerhalb der im Wasserbauplan rechtskräftig festgelegten Überflutungsfläche, sofern ein Schaden durch ausgeleitetes Wasser entstanden ist.
Plan Überflutungsflächen
Parzellenverzeichnis Überflutungsflächen
Vorgehen im Schadenfall
Die Geschädigten haben das elektronische Schadenmeldeformular so rasch als möglich, jedoch spätestens innert 10 Tagen nach dem Ereignis auszufüllen.
Die Schadensmeldungen werden vom Wasserbauverband entgegengenommen und unverzüglich an den Kanton weitergeleitet. Die Schadenschätzung wird durch die beauftragen Schätzer vor Ort vorgenommen.
Wie wird entschädigt
Die Entschädigung lehnt sich die aktuellen Entschädigungssätze und die Schatzungsregeln des Schweizerischen Bauernverbandes Brugg sowie die FAT-Tarife Agroscope Reckenholz-Tännikon an. Die Entschädigung wird von der zuständigen Stelle des Kantons mittels Verfügung abschliessend festlegt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des WGM:
Tel. 078 804 30 59
Mail: info@guerbe-muesche.ch