Laufender Unterhalt

Für die fortlaufende Pflege der Gewässer besteht ein Unterhaltskonzept. Die Gewässer sind in Pflegeabschnitte aufgeteilt. Ziel ist, dass im Intervall von 5 Jahren eine Pflege der gesamten Uferbestockung an den beiden Gewässern vorgenommen wird. Die Pflege erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und es wird insbesondere auch den Anliegen der ökologischen Seite Rechnung getragen.

Für die jährliche Pflege der Uferböschungen ausserhalb des besiedelten Gebietes bestehen sogenannte Böschungspflegeverträge. Landwirte mähen im Auftrag und nach Vorgaben des Verbandes die Böschungen und werden dafür entschädigt.

Punktuelle Erneuerungsarbeiten an Wasserbauwerken, wie die Sanierung von Uferanrissen, das Reparieren schadhafter Stellen (Ersetzen von Blocksteinen, Auswechseln von Längshölzern usw.) sowie bei Bedarf die Sicherstellung einer genügenden Abfluss-Kapazität durch Entfernung von Auflandungen gehören zum laufenden Unterhalt. Regelmässig muss auch der Kiessammler in Lohnstorf geleert werden.

Die Schwellenmeister sind für regelmässige Kontrollgänge entlang von Gürbe und Müsche besorgt, dabei werden beispielsweise heruntergefallene Äste aus dem Gewässerraum entfernt und schadhafte Stellen dem Vorstand gemeldet. Wo nicht dringender Handlungsbedarf besteht, werden zusätzliche Unterhaltsarbeiten jeweils an der Begehung im Frühjahr besprochen und nach Dringlichkeit vorgenommen, dies kann auch erst im Folgejahr sein.

Invasive Problempflanzen breiten sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind zudem gefährlich für die Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen. Ein immer grösseres Gewicht kommt deshalb der Neophytenbekämpfung zu.